In Bayern wurde 2012 ein Gesetz zur Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Im folgenden Beitrag wollen wir ihnen Informationen zu diesem Beschluss geben. Außerdem finden sie hier weitere Informationsmöglichkeiten.

 

Aus einer Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium des Inneren:

" Der Bayerische Landtag hat am 29.11.2012 mit dem Gesetz zur Änderung der Bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes beschlossen, für Neubauten und den Bestand von Wohnungen eine gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht einzuführen. Der neue Art. 46 Abs. 4 Bayerische Bauordnung (BayBO) erhöht den Brandschutz von Wohnungen durch eine Verpflichtung zur Schaffung einer Frühwarneinrichtung, mit der Wohnungsbrände frühzeitig bemerkt und Menschleben gerettet werden können. "
 
 

Einbaupflicht

  • - für Neu- und Umbauten seit 01.01.2013
  • - für bestehende Wohnungen: bis 31.12.2017
  • - in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen

 

Wer ist für die Installation der Rauchmelder zuständig?

"Für die Installation der Rauchwarnmelder sind die Bauherren und bei vorhandenen Wohnungen die Eigentümer verantwortlich. Die Verpflichtung der Eigentümer erstreckt sich auch auf den Austausch nicht mehr funktionstüchtiger Rauchwarnmelder durch neue Geräte."

 

[...]

 

" Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Bei Mietwohnungen liegt es also in der Regel in der Verantwortung der Mieter als den Wohnungsbesitzern, zum Beispiel einen Batteriewechsel an den Rauchwarnmeldern rechtzeitig durchzuführen. "

 
[...]

 

" Eine staatliche Überprüfung des Einbaus und wiederkehrende Kontrollen [...] nicht vorgesehen. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Verpflichteten, für die Installation sowie für die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder Sorge zu tragen. "

 

==> Verantwortlich: für den Einbau der Eigentümer und für die Betriebsbereitschaft: der unmittelbare Nutzer (Bewohner/Mieter) der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung

 

Wo müssen Rauchmelder angebracht werden?

" In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer so wie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.Grundsätzlich gehören Rauchwarnmelder an die Zimmerdecke, da sich Brandrauch immer zuerst unter der Decke sammelt. Bei offenen Verbindungen innerhalb der Wohnung, wie bei Treppen über mehrere Geschosse, ist mindestens auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren. "

 

Muss man einen Fehlalarm und den Feuerwehreinsatz bezahlen?

" Wenn Nachbarn oder Passanten die Feuerwehr rufen, weil sie einen Rauchwarnmelder hören, der aufgrund eines technischen Mangels oder der Detektion von Staub oder Dampfanschlägt, darf ihre Aufmerksamkeit und Umsicht nicht zu Nachteilen führen. Gemäß Art. 28 Abs. 2 Nr. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz kann Kostenersatz nur verlangt werden bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Falschalarmierung der Feuerwehr. "

 ==> Wenn der Nachbar die Feuerwehr ruft weil bei ihnen der Rauchmelder "piepst" entstehen weder für sie, noch für den Nachbarn Kosten durch die anrückende Feuerwehr.

 

Komplette Mitteilung des Bayerischen Ministeriums für Innern können sie hier runterladen.

Weitere Informationen, Kauftips, Rechte und Pflichten, Einbau und Wartung und vieles mehr finden sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de