Ent­fer­nung von Wes­pen­nes­tern

Ent­fer­nung von Wes­pen­nes­tern
und ande­ren Insek­ten

Grund­sätz­lich ist das Ent­fer­nen von Wes­pen- oder ande­ren Insek­ten­nes­tern NICHT ohne Wei­te­res Auf­ga­be der Feu­er­wehr!
Unter wel­chen Umstän­den wir den­noch Ihr Insek­ten­nest ent­fer­nen kön­nen, erfah­ren Sie hier.

Grund­sätz­lich soll­ten Sie sich im Fal­le eines Wes­pen- oder ande­ren Insek­ten­nes­tes an einen dar­auf spe­zia­li­sier­ten Pri­vat­dienst­leis­ter wen­den.
Die Feu­er­wehr kann ledig­lich unter stren­gen Vor­aus­set­zun­gen Ihr Nest ent­fer­nen.


Unter wel­chen Bedin­gun­gen besei­ti­gen wir als Feu­er­wehr Insek­ten­nes­ter?

Die Besei­ti­gung eines Wes­pen­nes­tes darf nach dem Baye­ri­schen Feu­er­wehr­ge­setz (BayFwG) von der Feu­er­wehr als soge­nann­te tech­ni­sche Hil­fe­leis­tung im öffent­li­chen Inter­es­se nur dann vor­ge­nom­men wer­den, wenn fol­gen­de Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind:

  1. “Gefahr im Ver­zug”. Es liegt eine kon­kre­te Bedro­hung durch das Insek­ten­nest vor.
    Bei­spiels­wei­se: Im betrof­fe­nen Haus leben All­er­gi­ker.
  2. Es kann nicht oder nicht zeit­nah durch ein auf die Schäd­lings­be­kämp­fung spe­zia­li­sier­tes Unter­neh­men Hil­fe geleis­tet wer­den.
  3. Die Gefahr, die von einem Wes­pen­nest aus­geht, kann nicht durch Absperr­maß­nah­men abge­wandt wer­den.
    Bei­spiels­wei­se: Vor­über­ge­hen­des Nicht­be­nut­zen eines betrof­fe­nen Rau­mes.
  4. Selbst­hil­fe der Betrof­fe­nen ist nicht mög­lich.

Die Beur­tei­lung, ob eine kon­kre­te Gefahr / ein Not­fall im obi­gen Sin­ne vor­liegt, ist im pflicht­ge­mä­ßen Ermes­sen als Ein­zel­fall­ent­schei­dung durch einen Ver­ant­wort­li­chen der Feu­er­wehr zu tref­fen.
Unter Zugrun­de­le­gung der vier oben genann­ten Vor­aus­set­zun­gen ist in den meis­ten Fäl­len ein Ein­satz der Feu­er­wehr zur Wes­pen- oder Insek­ten­be­sei­ti­gung aus­ge­schlos­sen.
Hin­zu kommt, dass eini­ge Insek­ten­ar­ten (z.B. Hor­nis­sen, Sand­wes­pe) unter das Arten­schutz­ge­setz fal­len und deren Besei­ti­gung der vor­he­ri­gen Zustim­mung durch die Natur­schutz­be­hör­de bedarf.

Wie ver­hal­ten bei Bie­nen?

Ähn­li­ches gilt für Bie­nen. Soll­ten Sie mit die­sen wert­vol­len Insek­ten ein Pro­blem haben, so wen­den Sie sich bit­te an einen Imker in der Nähe. Auch einen sol­chen Kon­takt fin­den Sie im Inter­net oder Tele­fon­buch.

Für wei­te­re Fra­gen ste­hen wir sowie die Gemein­de Schier­ling Ihnen ger­ne zur Ver­fü­gung.

Quel­len: www.feuerwehrmagazin.de/wissen/insekten-feuerwehr-82867 ; www.wespen-feuerwehr.de