Grundsätzlich sollten Sie sich im Falle eines Wespen- oder anderen Insektennestes an einen darauf spezialisierten Privatdienstleister wenden.
Die Feuerwehr kann lediglich unter strengen Voraussetzungen Ihr Nest entfernen.
Unter welchen Bedingungen beseitigen wir als Feuerwehr Insektennester?
Die Beseitigung eines Wespennestes darf nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) von der Feuerwehr als sogenannte technische Hilfeleistung im öffentlichen Interesse nur dann vorgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- “Gefahr im Verzug”. Es liegt eine konkrete Bedrohung durch das Insektennest vor.
Beispielsweise: Im betroffenen Haus leben Allergiker. - Es kann nicht oder nicht zeitnah durch ein auf die Schädlingsbekämpfung spezialisiertes Unternehmen Hilfe geleistet werden.
- Die Gefahr, die von einem Wespennest ausgeht, kann nicht durch Absperrmaßnahmen abgewandt werden.
Beispielsweise: Vorübergehendes Nichtbenutzen eines betroffenen Raumes. - Selbsthilfe der Betroffenen ist nicht möglich.
Die Beurteilung, ob eine konkrete Gefahr / ein Notfall im obigen Sinne vorliegt, ist im pflichtgemäßen Ermessen als Einzelfallentscheidung durch einen Verantwortlichen der Feuerwehr zu treffen.
Unter Zugrundelegung der vier oben genannten Voraussetzungen ist in den meisten Fällen ein Einsatz der Feuerwehr zur Wespen- oder Insektenbeseitigung ausgeschlossen.
Hinzu kommt, dass einige Insektenarten (z.B. Hornissen, Sandwespe) unter das Artenschutzgesetz fallen und deren Beseitigung der vorherigen Zustimmung durch die Naturschutzbehörde bedarf.
Wie verhalten bei Bienen?
Ähnliches gilt für Bienen. Sollten Sie mit diesen wertvollen Insekten ein Problem haben, so wenden Sie sich bitte an einen Imker in der Nähe. Auch einen solchen Kontakt finden Sie im Internet oder Telefonbuch.
Für weitere Fragen stehen wir sowie die Gemeinde Schierling Ihnen gerne zur Verfügung.
Quellen: www.feuerwehrmagazin.de/wissen/insekten-feuerwehr-82867 ; www.wespen-feuerwehr.de