Ret­tungs­gas­se

Ret­tungs­gas­se

Bit­te bil­den Sie bei Stau­bil­dung und sto­cken­dem Ver­kehr immer eine Ret­tungs­gas­se und sei­en Sie ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mern ein Vor­bild! Der nach­fol­gen­de Ver­kehr wird durch Ihr rich­ti­ges Ver­hal­ten zum Mit­ma­chen moti­viert und tut es Ihnen gleich.

Die viel bere­de­te Ret­tungs­gas­se ist für uns als Ein­satz­kräf­te von bedeu­ten­der Wich­tig­keit. Sie erleich­tert uns nicht nur erheb­lich die zügi­ge Anfahrt zur Unfall­stel­le, son­dern sorgt auch für einen siche­ren Ver­bleib aller übri­gen Ver­kehrs­teil­neh­mer und eine in der Gesamt­schau schnel­le­re Abar­bei­tung des Ver­kehrs­un­falls. Denn erst wenn die Unfall­stel­le geräumt ist, geht es für alle wei­ter.


Bit­te bil­den Sie bei Stau­bil­dung und sto­cken­dem Ver­kehr immer eine Ret­tungs­gas­se und sei­en Sie ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mern ein Vor­bild! Der nach­fol­gen­de Ver­kehr wird durch Ihr rich­ti­ges Ver­hal­ten zum Mit­ma­chen moti­viert und tut es Ihnen gleich.
Bei der Durch­fahrt von Feu­er­wehr und Ret­tungs­kräf­ten zählt jede Minu­te. Drei bis vier Minu­ten kön­nen bei der Durch­fahrt einer bereits gebil­de­ten Ret­tungs­gas­se gespart wer­den. Zeit, die über Leben und Tod ent­schei­den kann!

Für wen ist die Ret­tungs­gas­se gedacht?

Die Ret­tungs­gas­se ist für die Benut­zung von Poli­zei- und Hilfs­fahr­zeu­gen vor­ge­se­hen. Dies sind unter ande­rem: Feu­er­wehr, Poli­zei, Ret­tungs- und Not­arzt­diens­te, Tech­ni­sches Hilfs­werk, Abschlepp- und Ber­gungs­fahr­zeu­ge sowie Fahr­zeu­ge der Auto­bahn- und Stra­ßen­meis­te­rei­en.

Wie funk­tio­niert sie und was muss beach­tet wer­den?

Das Bil­den der Ret­tungs­gas­se ist in § 11 StVO gere­gelt. Stockt der Ver­kehr auf Auto­bah­nen und Außer­orts­stra­ßen mit wenigs­tens zwei Fahrt­strei­fen in einer Rich­tung, muss eine Durch­fahrt für Poli­zei- und Hilfs­fahr­zeu­ge in der Mit­te der Fahr­bah­nen gebil­det wer­den. Bei drei oder mehr Spu­ren soll die­se Durch­fahrt, auch umgangs­sprach­lich Ret­tungs­gas­se genannt, zwi­schen der lin­ken und dane­ben­lie­gen­den mitt­le­ren Spur gebil­det wer­den.

Also zusam­men­ge­fasst die wich­tigs­ten Infos:

  • Ret­tungs­gas­se bereits bei begin­nen­der Stau­bil­dung und sto­cken­dem Ver­kehr bil­den. Steht der Ver­kehr, ist es manch­mal nicht mehr mög­lich, zu ran­gie­ren.
  • Die Ret­tungs­gas­se muss immer gebil­det wer­den! Nicht nur bei einem Unfall.
  • Die Ret­tungs­gas­se wird bei einer zwei­spu­ri­gen Auto­bahn in der Mit­te gebil­det, d.h. die Fahr­zeu­ge links fah­ren an den äuße­ren lin­ken Rand und die Fahr­zeu­ge rechts an den Rand des rech­ten Fahr­strei­fens.
  • Bei einer drei- oder sogar vier­spu­ri­gen Auto­bahn wird die Ret­tungs­gas­se immer zwi­schen der äuße­ren lin­ken und den dane­ben­lie­gen­den Fahr­bah­nen gebil­det, d.h. die Fahr­zeu­ge ganz links fah­ren an den äuße­ren lin­ken Rand und alle ande­ren Fahr­zeu­ge rechts.
  • Der Sei­ten­strei­fen darf für die Bil­dung einer aus­rei­chend gro­ßen Ret­tungs­gas­se mit benutzt wer­den! Den­ken Sie immer dar­an, dass auch sehr gro­ße Ein­satz­fahr­zeu­ge zur Ber­gung von ver­un­fall­ten Autos oder Last­kraft­wa­gen die Ret­tungs­gas­se durch­fah­ren müs­sen.
  • Die Ret­tungs­gas­se muss, bis sich der Stau auf­ge­löst hat, frei blei­ben, da nicht alle Fahr­zeu­ge der Hilfs­diens­te gleich­zei­tig durch­fah­ren.


Der Sei­ten­strei­fen ist im Übri­gen für Ein­satz­kräf­te nach der weit­ver­brei­te­ten Mei­nung kei­ne Alter­na­ti­ve, da hier der Weg durch lie­gen­ge­blie­be­ne Kraft­fahr­zeu­ge ver­sperrt sein kann.

Quel­len: www.rettungsqasse-rettet-leben.de ; www.lfv-bayern.de ; www.oeamtc.at