Die viel beredete Rettungsgasse ist für uns als Einsatzkräfte von bedeutender Wichtigkeit. Sie erleichtert uns nicht nur erheblich die zügige Anfahrt zur Unfallstelle, sondern sorgt auch für einen sicheren Verbleib aller übrigen Verkehrsteilnehmer und eine in der Gesamtschau schnellere Abarbeitung des Verkehrsunfalls. Denn erst wenn die Unfallstelle geräumt ist, geht es für alle weiter.
Bitte bilden Sie bei Staubildung und stockendem Verkehr immer eine Rettungsgasse und seien Sie anderen Verkehrsteilnehmern ein Vorbild! Der nachfolgende Verkehr wird durch Ihr richtiges Verhalten zum Mitmachen motiviert und tut es Ihnen gleich.
Bei der Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungskräften zählt jede Minute. Drei bis vier Minuten können bei der Durchfahrt einer bereits gebildeten Rettungsgasse gespart werden. Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann!
Für wen ist die Rettungsgasse gedacht?
Die Rettungsgasse ist für die Benutzung von Polizei- und Hilfsfahrzeugen vorgesehen. Dies sind unter anderem: Feuerwehr, Polizei, Rettungs- und Notarztdienste, Technisches Hilfswerk, Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge der Autobahn- und Straßenmeistereien.
Wie funktioniert sie und was muss beachtet werden?
Das Bilden der Rettungsgasse ist in § 11 StVO geregelt. Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit wenigstens zwei Fahrtstreifen in einer Richtung, muss eine Durchfahrt für Polizei- und Hilfsfahrzeuge in der Mitte der Fahrbahnen gebildet werden. Bei drei oder mehr Spuren soll diese Durchfahrt, auch umgangssprachlich Rettungsgasse genannt, zwischen der linken und danebenliegenden mittleren Spur gebildet werden.
Also zusammengefasst die wichtigsten Infos:
- Rettungsgasse bereits bei beginnender Staubildung und stockendem Verkehr bilden. Steht der Verkehr, ist es manchmal nicht mehr möglich, zu rangieren.
- Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden! Nicht nur bei einem Unfall.
- Die Rettungsgasse wird bei einer zweispurigen Autobahn in der Mitte gebildet, d.h. die Fahrzeuge links fahren an den äußeren linken Rand und die Fahrzeuge rechts an den Rand des rechten Fahrstreifens.
- Bei einer drei- oder sogar vierspurigen Autobahn wird die Rettungsgasse immer zwischen der äußeren linken und den danebenliegenden Fahrbahnen gebildet, d.h. die Fahrzeuge ganz links fahren an den äußeren linken Rand und alle anderen Fahrzeuge rechts.
- Der Seitenstreifen darf für die Bildung einer ausreichend großen Rettungsgasse mit benutzt werden! Denken Sie immer daran, dass auch sehr große Einsatzfahrzeuge zur Bergung von verunfallten Autos oder Lastkraftwagen die Rettungsgasse durchfahren müssen.
- Die Rettungsgasse muss, bis sich der Stau aufgelöst hat, frei bleiben, da nicht alle Fahrzeuge der Hilfsdienste gleichzeitig durchfahren.
Der Seitenstreifen ist im Übrigen für Einsatzkräfte nach der weitverbreiteten Meinung keine Alternative, da hier der Weg durch liegengebliebene Kraftfahrzeuge versperrt sein kann.
Quellen: www.rettungsqasse-rettet-leben.de ; www.lfv-bayern.de ; www.oeamtc.at