Der Rauchmelder hat sich über die letzten Jahrzehnte zu einem unentbehrlichen Instrument zur präventiven Brandbekämpfung entwickelt.
Seit der Einführung der Rauchmelderpflicht ist die Zahl der Brandtoten in allen Bundesländern zurückgegangen und täglich werden durchschnittlich vier Menschen durch Rauchmelder bei einem Brand gerettet – Brandtote sind allerdings immer noch zu beklagen.
Rauchmelderpflicht
Rauchmelder sind in Deutschland in allen vermieteten und selbstbewohnten Wohnungen und Wohnhäusern verpflichtend!
In Bayern gilt diese Pflicht seit dem 01.01.2013 für Neu- und Umbauten. Für Bestandsbauten galt eine Nachrüstpflicht und ‑frist bis zum 31.12.2017, sodass also die Installation von Rauchmeldern seit dem 01.01.2018 für Wohnungen und Eigenheime endgültig verpflichtend ist.
Installation von Rauchmeldern
Zuständig für die Installation von Rauchmeldern ist der Eigentümer bzw. Vermieter. Zuständig für die Wartung der Rauchmelder ist der Eigentümer bzw. Mieter.
Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern in Wohnungen und Eigenheimen angebracht werden.
Auch in allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum, der zu den Wohnräumen nicht durch Türen abgetrennt ist, gilt dieser auch als Fluchtweg und muss ebenfalls mit mindestens einem Rauchmelder, idealerweise mit je einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Austauschpflicht
Die Rauchmelder müssen laut Anwendungsnorm DIN 14676 nach Herstellerangaben, spätestens jedoch 10 Jahre nach der Installation ausgetauscht werden. In Bayern mussten die ersten verpflichtenden Rauchmelder somit im Jahr 2023 ausgetauscht werden.
Zuständig für den Austausch ist der Eigentümer bzw. Vermieter.
Ein solcher Austausch ist überdies äußerst sinnvoll. Denn Rauchmelder sind sensible technische Geräte. Staub, Schmutz und Korrosion können die Funktion, vor allem die Messtechnik der Melder beeinträchtigen. Das bedeutet nicht nur potenzielle Fehlalarme, sondern auch die Gefahr, dass der Rauchmelder im Brandfall nicht mehr rechtzeitig alarmiert.
Zur Neuinstallation empfehlen sich zuverlässige Rauchmelder mit dem Qualitätszeichen „Q“ mit fest eingebauter 10-Jahresbatterie.
Quellen: www.rauchmelder-lebensretter.de