Ein Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr – wie wir eine sind – kann jederzeit stattfinden: zu jeder Tages- oder Nachtzeit und ohne Vorwarnung. Entsprechend wird der Feuerwehrdienstleistende dabei aus seinem Alltag herausgerissen.
Wie werden wir alarmiert?
Wie funktioniert das eigentlich mit der Alarmierung von freiwilligen Feuerwehrdienstleistenden? Immerhin befinden wir uns – anders als die Berufsfeuerwehr – nicht ständig auf der Feuerwache, sondern gehen ansonsten unserem normalen Alltag nach.
Zunächst nimmt die Integrierte Leitstelle in Regensburg einen entsprechenden Notruf entgegen. Diese alarmiert dann je nach Verwendung unsere Feuerwehr.
Grundsätzlich werden wir durch verschiedene Apparate mittels akustisch deutlich vernehmbarer Signalen alarmiert. Die Alarmierung erfolgt hierbei mehrgleisig, über:
- Sirene, klassisch lokale Alarmierung
- Funkmeldeempfänger (FME), umgangsspr. “Piepser” mittels Funkfrequenz
- Handy-Alarmierung durch Alarm App, Smartphone mittels Internetverbindung
Wie hört sich das für uns an?
Sie wollen wissen, wie sich so eine Alarmierung für uns anhört? Wie bereits beschrieben, gibt es mehrere verschiedene Wege der Alarmierung. Die klassische Sirene mit ihrem unverkennbaren Geräusch kennt wohl jeder. Weniger bekannt sind die Alarmierungstöne unserer anderen Apparate.
Hier ist ein Auszug unserer Handy-Alarmierung, den Sie sich anhören können, um ein Gefühl dafür zu bekommen wie sich das anhört.
(Vorsicht! Laute Töne! Vor dem Hören Lautstärke anpassen!)
Wann heult die Sirene auf und wann nicht?
Oft fragt man sich, wieso die Feuerwehr ausrückt, aber dieses mal gar keine Sirene zu hören war. Hierfür gibt es eine Erklärung.
Wie vieles andere, ist auch der Einsatz der Sirene als Alarmierungssignal entsprechend geregelt.
Grundsätzlich gilt: Ertönt die Sirene dreimal in einem Dauerton von je 12 Sekunden und mit je 12 Sekunden Pause dazwischen, dann dient das Signal zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehr, so das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration.
Die Sirene wird bei “Vollalarm” (also der Alarmierung der Gesamtwehr) oder tagsüber zwischen 6:00 – 18:00 Uhr zusätzlich zum FME ausgelöst.
Das bedeutet also, dass wenn es sich um kleinere Einsatzlagen handelt oder zu bestimmten Uhrzeiten die Alarmierung lediglich über unsere anderen Alarmierungsapparate (FME und Handy-Alarmierung) erfolgt.
In der Regel wird auch immer am zweiten Samstag jeden Monats gegen 10:18 Uhr ein Probealarm von der Leitstelle Regensburg u.a. in Schierling durchgeführt.
Die Anfahrt zum Feuerwehrhaus
Auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus stehen dem Feuerwehrdienstleistenden Sonderrechte nach § 35 StVO zu, d.h. dass er beispielsweise die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit überschreiten darf.
Um andere Verkehrsteilnehmer darauf hinweisen zu können, dass sich in einem Privatfahrzeug ein Feuerwehrdienstleistender auf der Anfahrt zu einem Feuerwehrhaus im Zuge eines Einsatzes befindet, hat der Gesetzgeber die Kennzeichnung mittels eines Dachaufsetzers mit der Beschriftung „Feuerwehr im Einsatz“ ermöglicht (siehe Bild). Dieser dient jedoch nur als Hinweis für andere Verkehrsteilnehmer.
Sollten Sie also einmal ein Fahrzeug mit einem solchen Einsatzschild im Rückspiegel sehen, nehmen Sie bitte auf den Einsatzauftrag des Feuerwehrdienstleistenden Rücksicht und helfen Sie so den Menschen, die uns alarmieren.
Quellen: Jürgen Weiß, Fachreferent, Landesfeuerwehrverband Bayern ; www.feuerwehrmagazin.de ; www.br.de ;