Grundausbildung
Die Grundausbildung, auch Modulare Trupp Ausbildung (MTA) genannt, wird von allen Feuerwehranwärtern egal welchen Lebensalters durchlaufen. Im ersten Teil, dem Basis-Modul, wird dem Feuerwehranwärter das grundsätzliche Rüstzeug rund um die Feuerwehr theoretisch und praktisch vermittelt. Als elementare Inhalte seien hier nur exemplarisch folgende genannt:
- Fahrzeugkunde (Arten, Beladung, usw.)
- Arten von Bränden
- Löschmittel und Taktiken
- Gefahren an Einsatzstellen
- Schläuche, Armaturen, Geräte zur Brandbekämpfung
- Leitern
- Technisch Hilfeleistung
Nach ca. 90 Ausbildungsstunden endet das Basis-Modul mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung und nach erfolgreichem Abschluss der Ernennung zum Truppmann (=Feuerwehrmann bzw. frau). Ab diesem Zeitpunkt ist ein Ausrücken mit der aktiven Wehr möglich.
Darauf aufbauend gehen die Feuerwehrmänner und Frauen zurück in ihre Wehren, um in den folgenden zwei Jahren im Rahmen des Regelübungsbetriebes und diversen Fortbildungsveranstaltungen ihr Fachwissen zu vertiefen und die Handhabung der am jeweiligen Standort vorhandenen Geräte in Fleisch und Blut übergehen zu lassen.
In diesem Zeitraum werden auch die Funkausbildung sowie ein Erste-Hilfe-Kurs durchlaufen.
Es folgen nochmals 40 Stunden theoretischer und praktischer Ausbildung im Rahmen des Aufbau-Moduls. Hier wird ein besonderes Augenmerk auf die Umsicht bei den geforderten Arbeiten gelegt wie z.B.
- Reagieren auf plötzliche Gefahrenlagen
- Richtige Kommunikation der Gefahr an die Führung
- Arbeiten im Team und Verantwortung für den Teampartner
Abschließend legen die Truppmänner eine theoretische und 2 praktische Prüfungen ab.
Nach erfolgreich abgeschlossener Grundausbildung werden die Feuermänner und Frauen in den Rang des Truppführers erhoben. Dies stellt die Basis für alle weiteren Ausbildungen im Rahmen des Feuerwehrdienstes dar.
Bei bestehender körperlicher und geistiger Eignung haben alle Feuerwehrmänner und ‑frauen gleichermaßen die Möglichkeit, sich zum Atemschutzgeräteträger ausbilden zu lassen. Dazu ist zuerst die körperliche Fitness ärztlich festzustellen(Untersuchung G26.3). Danach ist der Lehrgang zu durchlaufen. Die genauen Anforderungen an diese Kräfte werden im Menüpunkt Atemschutz näher b